Schülermitverantwortung
Klassensprecher – Schülersprecher – Schülerausschuss
1. Zweck:
Die Mitgestaltung des Lebens in der Schule, dem Alter und der Verantwortungsfähigkeit der Schüler entsprechend, mit Unterstützung von Schulleiter, Lehrern und Erziehungsberechtigten.
2. Aufgaben:
- Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, z.B. Mitwirkung und Planung bei Schulfesten, Sportveranstaltungen, Theaterbesuchen, Schülerbücherei usw.
- Übernahme von Ordnungsaufgaben (soweit verantwortbar), Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
3. Einrichtungen der SMV – Klassensprecher:
Ab der 4. Jahrgangsstufe – Wahlleiter ist der Klassenlehrer.
Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stellvertreter ist, wer die zweit meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl muss bei der gleichen Anzahl der Stimmen durchgeführt werden.
Aufgaben: Besondere Aufgaben, die der Klassengemeinschaft dienlich sind. Sie werden von der Klassengemeinschaft beauftragt (wie z.B. Vermittlung zwischen Klasse und Lehrer).
4. Einrichtungen der SMV – Schülersprecher:
Ab der 7. Jahrgangsstufe. Schülersprecher werden für ein Schuljahr durch die gesamte Schülerschaft gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Aufgaben: Vorbereitung des Schülerausschusses und dessen Leitung mit Unterstützung der SMV-Lehrer. Vermittlung zwischen Schüler und Schulleitung bzw. Lehrern.
5. Einrichtungen der SMV – Schülerausschuss:
Mitglieder: Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter, die Schülersprecher und SMV-Lehrer.
Aufgaben: Behandlung von Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinausgehen und für die gesamte Schülerschaft von Interesse sind.
Der Schülerausschuss kann im Rahmen der Aufgaben der SMV und der Beschlüsse der Klassensprecherversammlung dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrkräften Wünsche und Anregungen vortragen.